Der Menschengerichtshof in Straßburg hat am Dienstag entschieden, dass muslimische Schülerinnen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Geklagt hatten türkischstämmige Eltern aus Basel (CH), die den gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen nicht mit ihrer religiösen Überzeugung vereinbaren können.
Alle nationalen Gerichte in Europa werden das Urteil somit bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen: Die Richter waren der Meinung, dass die Schulpflicht und die Integration der Kinder Vorrang haben gegenüber dem Wunsch der Eltern nach einer Befreiung vom Schwimmunterricht.
“Wir begrüßen dieses Urteil sehr, weil es auch unserem Verständnis von Schule entspricht – dass nämlich der schulische Erziehungsauftrag, die Integrationsfunktion von Schule einen Vorrang hat vor der Religionsfreiheit”, sagte der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Heinz-Peter Meidinger, der Deutschen Presse-Agentur.
Die Richter betonten auch, dass der Sportunterricht wichtig sei für die Gesundheit der Kinder und ebenso die Teilnahme an dieser gemeinsamen Schulaktivität. Die Behörden in der Schweiz hatten den Eltern angeboten, dass die Mädchen einen Ganzkörperbadeanzug tragen können.
Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes Heinz-Peter Meidinger äußerte sich zu der Problematik, dass der gemeinsame Schwimmunterricht abgelehnt wird: “Die Regel ist allerdings, dass diese Kinder dann krank gemeldet werden. Es gibt natürlich auch deutsche Kinder, die keinen Lust auf Schwimmunterricht haben – aber bei den türkischen Mädchen ist diese Quote deutschlandweit überproportional hoch.” Er plädiert dafür, dass die Rechtsprechung auch in die Realität umgesetzt wird und die Schulen die permanente Abwesenheit nicht stillschweigend akzeptieren. (Quelle: Focus online)